Rechtsanspruch             Kosten Elternbeiträge
Rechtsanspruch Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform  und wird öffentlich gefördert gem. §§ 22 - 24 Achtes Sozialgesetz- buch (SGB VIII). Kinder haben ab Vollendung des 1. Lebensjahres seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege  oder Kindertageseinrichtungen. Dieser Rechtsanspruch in der Stadt  Bünde beträgt 35 Stunden pro Woche. Diese Stunden des Rechts-  anspruches können gebucht werden, wenn keine Berufstätigkeit oder  ähnliches beider Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils vor-  liegen. Eltern können sich zwischen den beiden Betreuungsformen frei  entscheiden und diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am  besten entspricht. Kosten/ Elternbeiträge Unter bestimmten Umständen bezuschusst das Jugendamt die Be-  treuung in Kindertagespflege. Voraussetzung dafür ist, das Eltern  entweder erwerbstätig, in Ausbildung oder im Studium sind. Im  Einzelfall können aber auch andere Voraussetzungen für eine Be-  zuschussung vorliegen (z. B. Maßnahmen der Jobcenter, Arbeitssuche  oder persönliche Notsituation). Für diese Betreuung bei einer Kinder-  tagespflegeperson sind Elternbeiträge (Stadt Bünde) zu entrichten.  Diese richten sich nach den gebuchten Betreuungsstunden pro Woche,  dem  Bruttoeinkommen der Eltern sowie nach dem Alter des Kindes.  Die Eltern können beim zuständigem Jugendamt schriftlich mittels  Vordruck die Förderung ihres Kindes in Kindertagespflege beantragen. Die Buchungsmöglichkeiten der Betreuungsstunden in Kindertagespflege sind 15,20,25,30,35,40 und 45 Stunden pro Woche. Die Tagesmutter erhält vom Jugendamt pro Kind eine Monats-  pauschale, welche sich nach den gebuchten Wochenstunden, die ver-  traglich mit den Eltern festgelegt und vom Jugendamt der Stadt  Bünde genehmigt worden sind, richtet. Weitere Informationen diesbezüglich: Stadt Bünde - Jugendamt  Fachberatung Kindertagespflege - Frau Henke:             05223/161-458 - Frau Richtsteiger:      05223/161-465
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