Rechtsanspruch
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform
und wird öffentlich gefördert gem. §§ 22 - 24 Achtes Sozialgesetz-
buch (SGB VIII).
Kinder haben ab Vollendung des 1. Lebensjahres seit dem 01.08.2013
einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege
oder Kindertageseinrichtungen. Dieser Rechtsanspruch in der Stadt
Bünde beträgt 35 Stunden pro Woche. Diese Stunden des Rechts-
anspruches können gebucht werden, wenn keine Berufstätigkeit oder
ähnliches beider Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils vor-
liegen. Eltern können sich zwischen den beiden Betreuungsformen frei
entscheiden und diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am
besten entspricht.
Kosten/ Elternbeiträge
Unter bestimmten Umständen bezuschusst das Jugendamt die Be-
treuung in Kindertagespflege. Voraussetzung dafür ist, das Eltern
entweder erwerbstätig, in Ausbildung oder im Studium sind. Im
Einzelfall können aber auch andere Voraussetzungen für eine Be-
zuschussung vorliegen (z. B. Maßnahmen der Jobcenter, Arbeitssuche
oder persönliche Notsituation). Für diese Betreuung bei einer Kinder-
tagespflegeperson sind Elternbeiträge (Stadt Bünde) zu entrichten.
Diese richten sich nach den gebuchten Betreuungsstunden pro Woche,
dem Bruttoeinkommen der Eltern sowie nach dem Alter des Kindes.
Die Eltern können beim zuständigem Jugendamt schriftlich mittels
Vordruck die Förderung ihres Kindes in Kindertagespflege beantragen.
Die Buchungsmöglichkeiten der Betreuungsstunden in Kindertagespflege
sind 15,20,25,30,35,40 und 45 Stunden pro Woche.
Die Tagesmutter erhält vom Jugendamt pro Kind eine Monats-
pauschale, welche sich nach den gebuchten Wochenstunden, die ver-
traglich mit den Eltern festgelegt und vom Jugendamt der Stadt
Bünde genehmigt worden sind, richtet.
Weitere Informationen diesbezüglich:
Stadt Bünde - Jugendamt
Fachberatung Kindertagespflege
- Frau Henke: 05223/161-458
- Frau Richtsteiger: 05223/161-465