Kinderschutz Kinderrechte Elternarbeit
Kinderschutz - Kinderrechte  Jedes Kind hat ein Recht auf eine liebevolle Betreuung, Erziehung  und Bildung, auf die Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele (Schutz vor Gewalt). Jedes Kind hat ein Recht auf eine glückliche  Kindheit und auf elterliche Fürsorge. Das Kind hat ein Recht auf  Beteiligung und auf freie Meinungsäußerung in allen betreffenden  Angelegenheiten.  Im Hinblick auf den gesetzlichen Schutzauftrag nach §8a SGB VIII obliegt mir die ständige Aufmerksamkeit der Bedürfnisse der Kin-  der. Somit steht für mich das seelische und körperliche Wohlbe-  finden jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als  Tagespflegeperson. Elternarbeit - Gute Zusammenarbeit Ich möchte, dass sie ihr Kind jeden Tag mit einem guten Gefühl in  meine Kindertagespflege bringen. Mit Beginn der Betreuung sind  nicht nur sie als Eltern für das Wohlergehen ihres Kindes zustän-  dig, sondern auch ich als Tagesmutter. ”Betreuung mit Herz”, das bin ich. Der liebe und respektvolle Um-  gang mit ihrem Kind ist für mich ein grundlegender Baustein in mei- ner Tätigkeit. Daher ist mir auch eine gegenseitig vertrauensvolle  und partnerschaftliche Beziehung zu ihnen als Eltern sehr wichtig.  Dies setzt Ehrichkeit voraus und ist bedeutungsvoll für die Einge-  wöhnung und die positive Enwicklung ihres Kindes. Ein regelmäßiger  Austausch über die Entwicklung ihres Kindes ist Grundbestandteil  meiner Arbeit. Im Zentrum steht die gemeinsame Sorge um das  Wohl ihre Kindes und ein partnerschaftliches Miteinander. Die bevorstehende Verabschiedung in den Kindergarten kann von  den Eltern in ihrem gewünschten Rahmen geplant und gemeinsam  durchgeführt werden.
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