Kinderschutz - KinderrechteJedes Kind hat ein Recht auf eine liebevolle Betreuung, Erziehungund Bildung, auf die Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele (Schutz vor Gewalt). Jedes Kind hat ein Recht auf eine glücklicheKindheit und auf elterliche Fürsorge. Das Kind hat ein Recht aufBeteiligung und auf freie Meinungsäußerung in allen betreffendenAngelegenheiten.Im Hinblick auf den gesetzlichen Schutzauftrag nach §8a SGB VIII obliegt mir die ständige Aufmerksamkeit der Bedürfnisse der Kin-der. Somit steht für mich das seelische und körperliche Wohlbe-finden jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt meiner Tätigkeit alsTagespflegeperson.Elternarbeit - Gute ZusammenarbeitIch möchte, dass sie ihr Kind jeden Tag mit einem guten Gefühl inmeine Kindertagespflege bringen. Mit Beginn der Betreuung sindnicht nur sie als Eltern für das Wohlergehen ihres Kindes zustän-dig, sondern auch ich als Tagesmutter.”Betreuung mit Herz”, das bin ich. Der liebe und respektvolle Um-gang mit ihrem Kind ist für mich ein grundlegender Baustein in mei-ner Tätigkeit. Daher ist mir auch eine gegenseitig vertrauensvolleund partnerschaftliche Beziehung zu ihnen als Eltern sehr wichtig.Dies setzt Ehrichkeit voraus und ist bedeutungsvoll für die Einge-wöhnung und die positive Enwicklung ihres Kindes. Ein regelmäßigerAustausch über die Entwicklung ihres Kindes ist Grundbestandteilmeiner Arbeit. Im Zentrum steht die gemeinsame Sorge um dasWohl ihre Kindes und ein partnerschaftliches Miteinander.Die bevorstehende Verabschiedung in den Kindergarten kann vonden Eltern in ihrem gewünschten Rahmen geplant und gemeinsamdurchgeführt werden.