Kinderschutz - KinderrechteJedes Kind hat ein Recht auf eine liebevolle Betreuung, Erziehung und Bildung, auf die Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele (Schutz vor Gewalt). Jedes Kind hat ein Recht auf eine glückliche Kindheit und auf elterliche Fürsorge. Das Kind hat ein Recht auf Beteiligung und auf freie Meinungsäußerung in allen betreffenden Angelegenheiten. Im Hinblick auf den gesetzlichen Schutzauftrag nach §8a SGB VIII obliegt mir die ständige Aufmerksamkeit der Bedürfnisse der Kin- der. Somit steht für mich das seelische und körperliche Wohlbe- finden jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Tagespflegeperson.Elternarbeit - Gute ZusammenarbeitIch möchte, dass sie ihr Kind jeden Tag mit einem guten Gefühl in meine Kindertagespflege bringen. Mit Beginn der Betreuung sind nicht nur sie als Eltern für das Wohlergehen ihres Kindes zustän- dig, sondern auch ich als Tagesmutter.”Betreuung mit Herz”, das bin ich. Der liebe und respektvolle Um-gang mit ihrem Kind ist für mich ein grundlegender Baustein in mei-ner Tätigkeit. Daher ist mir auch eine gegenseitig vertrauensvolle und partnerschaftliche Beziehung zu ihnen als Eltern sehr wichtig. Dies setzt Ehrichkeit voraus und ist bedeutungsvoll für die Einge- wöhnung und die positive Enwicklung ihres Kindes. Ein regelmäßiger Austausch über die Entwicklung ihres Kindes ist Grundbestandteil meiner Arbeit. Im Zentrum steht die gemeinsame Sorge um das Wohl ihre Kindes und ein partnerschaftliches Miteinander.Die bevorstehende Verabschiedung in den Kindergarten kann von den Eltern in ihrem gewünschten Rahmen geplant und gemeinsam durchgeführt werden.